Verwaltungsdigitalisierung läuft auf Hochtouren - Kreise Coesfeld und Warendorf kooperieren mit den Städten Hamm und Münster

Graphische Darstellung der Dienstleistungen im Kreis Coesfeld
Graphische Darstellung der Dienstleistungen im Kreis Coesfeld

Die Kreise Warendorf und Coesfeld arbeiten seit Oktober 2020 eng mit den Städten Hamm und Münster zusammen, um gemeinsam das „Onlinezugangsgesetz“ (OZG) umzusetzen – im Rahmen des vom Land NRW geförderten Modellprojektes „OZG-Koordination und Digitalbotschafter“. Die Kreisverwaltung Coesfeld hat rund 375 OZG-relevante Prozesse identifiziert und begann schon im Jahr 2019 mit der schrittweisen Umsetzung dieser Leistungen. Inzwischen können mehr als 150 Dienstleistungen durch Bürgerschaft und Unternehmen online beantragt werden.

 

Das auf drei Jahre angelegte und vom Land Nordrhein-Westfalen geförderte Projekt, das vom Kreis Coesfeld initiiert und eng mit den Partnern abgestimmt wurde, soll die OZG-Umsetzung koordinieren, verschiedene Konzepte erarbeiten, beteiligte Akteure zusammenbringen und das Online-Angebot möglichst nutzerorientiert gestalten. Die Umsetzung schreitet insgesamt gut voran, eine vollständige Realisierung bis zum gesetzlich vorgesehen Termin war jedoch auch für die Kreisverwaltungen Warendorf und Coesfeld unrealistisch.

 

Die Verwaltungen haben zwar eine Vielzahl an Online-Assistenten zur Beantragung von Dienstleistungen entwickelt, aber der Großteil der sogenannten „Einer-für-alle-Leistungen“ (Efa-Leistungen) lässt bis heute auf sich warten. Der Grundgedanke hinter „Efa“ ist, dass Kommunen nicht jede digitale Verwaltungsleistung eigenständig entwickeln, sondern ein Bundesland oder ein kommunaler IT-Dienstleister eine bestimmte Leistung zentral entwickelt und betreibt. Diese Leistung kann dann von anderen Kommunen, wie eben auch den Kreisen, nachgenutzt werden.

 

Bislang gestaltet sich die Anbindung an solche Leistungen aber aus unterschiedlichen Gründen noch schwierig. So sind etwa die Antragsverfahren noch gar nicht fertig, eine Anbindung an Fachverfahren nicht vorhanden oder Kostenfragen bei der Nachnutzung ungeklärt. Trotz dieser Umstände haben die Projektpartner zahlreiche Antragsassistenten zum Großteil selbst entwickelt, um mit der Umsetzung des OZG voranzukommen. Interkommunale Zusammenarbeit wird hierbei aber großgeschrieben, indem man Lösungen mit anderen Kommunen austauscht, um sich den jeweiligen Aufwand zu teilen, berichtet Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr. 

 

Sehr erfolgreich läuft bei der Kreisverwaltung Coesfeld auch die Online-Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Danach muss jede Person, die erstmals gewerbsmäßig Kontakt mit unverpackten Lebensmitteln hat, also in Küchen oder Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig ist, an einer Belehrung durch das Gesundheitsamt teilnehmen, bevor sie die Arbeit aufnimmt. Der gesamte Prozess wird online abgebildet: Von der Terminbuchung über die Bezahlung der Belehrung per ePayment, die Online-Belehrung selbst bis hin zum späteren Download der Bescheinigung. Schon kurze Zeit nach Einführung dieser Lösung erfolgen rund 90 Prozent aller Belehrungen online – ein überzeugender Beleg dafür, dass Online-Dienstleistungen sehr gefragt sind und gut angenommen werden. Was alles von zu Hause aus möglich ist, kann im Serviceportal der Kreisverwaltung Coesfeld eingesehen werden unter: https://serviceportal.kreis-coesfeld.de/

 

 

Darüber hinaus hat die Kreisverwaltung den Anspruch, nicht nur die Vorgaben des OZG umzusetzen, sondern auch die interne Verarbeitung der Online-Anträge möglichst ohne Medienbrüche zu gestalten. So gehen die Daten aus den Online-Assistenten oftmals schon direkt in die elektronische Akte oder das entsprechende Fachverfahren ein, ohne dass eine manuelle Eingabe seitens der Sachbearbeitenden erforderlich ist. Dies stellt eine möglichst zügige Bearbeitung der Anträge sicher.

 

Neben der eigenen Umsetzung des OZG stehen auch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden selbst im Fokus des Projektes. Alle kreisangehörigen Kommunen im Kreis Coesfeld wurden besucht und werden bei der Umsetzung des OZG unterstützt. Es wurden kreisweite Arbeitskreise gegründet, die sich regelmäßig zum Erfahrungsaustausch treffen und in denen Lösungen diskutiert und weitergegeben werden. Auch hier ist Arbeitsteilung und Austausch auf Augenhöhe die Basis der erfolgreichen interkommunalen Zusammenarbeit.

 

Digitalisierung ist eine Daueraufgabe und wird uns auch in den nächsten Jahren begleiten. Wir sind zuversichtlich, Lösungen für Bürgerinnen und Bürger online anzubieten, die einen wirklichen Mehrwert darstellen. Dazu sollen medienbruchfreie Verwaltungsdienstleistungen entwickelt werden, die nutzerfreundlich sind und eine schnelle Antragsabwicklung ermöglichen, fasst Landrat Dr. Schulze Pellengahr den aktuellen Stand in der OZG-Umsetzung beim Kreis Coesfeld zusammen.

 

Auch im Jahr 2023 stehen im Zuge der OZG-Umsetzung einige größere Projekte auf der Agenda. Neben der weiteren Entwicklung von eigenen Antrags-Assistenten wird sich der Kreis Coesfeld an die Sozialplattform anschließen. Diese Plattform bietet Informationen und Erklärungen rund um verschiedene Sozialleistungen – und die Option, diese direkt online zu beantragen. Darüber hinaus wird der Anmeldeprozess für die Schuleingangsuntersuchungen digitalisiert und automatisiert; dazu entsteht ein kreisweites Kita-Anmeldeportal.

 

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